WEC Turmbau GmbH Magdeburg: „Arbeitszeit?

WEC Turmbau GmbH Magdeburg: „Arbeitszeit?
Da muss was getan werden!“

 

Das Thema „Arbeitszeit“ mit all seinen Facetten beschäftigt wohl die meisten Arbeitnehmer – und die Beschäftigten der WEC Turmbau GmbH in Magdeburg besonders. Denn der Regelungsbedarf ist dort besonders groß.

 

Knapp über 80% der Beschäftigten votierten in einer vom Betriebsrat initiierten Befragung dafür, das Arbeitszeitkonto auf 80 Stunden zu reduzieren. Bisher haben die meisten Beschäftigten ein Arbeitszeitkonto von 160 Stunden und fragen sich zu Recht: „Warum soll ich umsonst arbeiten? Und dann noch nicht mal frei darüber entscheiden dürfen, wann ich meine Überstunden wieder abbaue?“

 

Für die meisten Unternehmen scheint die Sache dagegen klar, denn ein großzügiges Arbeitszeitkonto gewährleistet dem Unternehmen größtmögliche Flexibilität. Und letztlich sind die von den Arbeitnehmern geleisteten Überstunden nichts weiter als ein zinsloser Kredit für die Firma.

 

Doch es geht nicht nur um die Frage des Arbeitszeitkontos. Viele Mitarbeiter treibt auch die Frage um, wer für den Schaden im Falle eines Produktionsausfalles aufkommen muss. Rechtlich ist die Sache klar: Gemäß § 615 BGB gerät der Arbeitgeber in einen sogenannten „Annahmeverzug“, wenn er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annehmen kann (z. B. im Falle eines Produktionsausfalles). Die Rechtsfolge ist, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten die Stunden trotzdem zahlen muss, selbst wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht verrichten konnte. Denn der Arbeitgeber trägt grundsätzlich das Betriebs- und das Wirtschaftsrisiko seines Unternehmens. Bisher mussten die Beschäftigten der WEC Turmbau GmbH aber immer Stunden von ihrem Konto nehmen, wenn eine Maschine kaputt ging.

 

Auch die Samstags- bzw. Mehrarbeit ist immer noch nicht endgültig geregelt. Mittlerweile funktioniert die Regelung (Samstagsarbeit nur gegen Freiwilligkeit) in vielen Abteilungen zwar gut, manche Abteilungen sträuben sich allerdings noch dagegen. Auch die Frage, ob die Umkleidezeit eigentlich zur Arbeitszeit zählt, scheint viele Arbeitnehmer zu beschäftigen.

 

Aufgrund des großen Regelungsbedarfes bedarf es einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. „Wir sind da dran und arbeiten gerade etwas aus“, sagt Gerald Lindner, der Betriebsratsvorsitzende. „Es ist allerdings auch schwer und die Materie komplex. Wir wollten dementsprechend ein zweitägiges Seminar zum Thema „Arbeitszeit“ besuchen, was einigen allerdings vom Arbeitgeber untersagt wurde. Aber wir bleiben an dem Thema dran und wollen das endlich vernünftig regeln.“

 

Dafür wünschen wir dem Betriebsrat viel Glück!
Denn Arbeitszeit ist Lebenszeit.

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