Leiharbeit
Wir von der IG Metall machen uns im Betrieb und in der Politik für die Kolleginnen und Kollegen in der Leiharbeit stark. Sie verdienen meist weniger als die Stammbelegschaft und wissen oftmals nicht, wie lange sie im Betrieb bleiben. Gemeinsam mit unseren Betriebsräten konnten wir bereits viele Verbesserungen durchsetzen.
Und uns ist ein weiterer Schritt gelungen. Seit dem 1. November 2012 gilt der Tarifvertrag, den die IG Metall mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP, ehemals BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) abgeschlossen hat. Seitdem erhalten Leiharbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie – wozu auch die Windindustrie zählt – folgende Stufen des Branchenzuschlags:
- nach sechs Wochen Einsatzdauer 15 Prozent
- nach drei Monaten 20 Prozent
- nach fünf Monaten 30 Prozent
- nach sieben Monaten 45 Prozent
- nach weiteren zwei Monaten 50 Prozent
Übrigens erhalten Leiharbeitnehmer den Branchenzuschlag auch, wenn sie in nicht tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Er gilt nur für IG Metall-Mitglieder, aber für die bedeutet er bares Geld.
Für rechtliche Fragen rund um die Leiharbeit gibt es bei der IG Metall eine kostenlose Hotline: 0800-44 63 488
Ergänzender Link: Prekäre Beschäftigung–Leiharbeit schon lange in Büros