Vor 60 Jahren: Von Metallern hart erkämpft – Endlich Anspruch auf Lohn bei Krankheit

Vor 60 Jahren: Von Metallern hart erkämpft – Endlich Anspruch auf Lohn bei Krankheit

1957 war der erste Etappensieg auf dem Weg zur gesetzlichen Gleichbehandlung von arbeitsunfähigen Arbeitern und Angestellten geschafft. Vorausgegangen war ein monatelanger Arbeitskampf.

Der 1. Juli 1957 war ein wichtiges Datum für deutsche Arbeiterinnen und Arbeiter: An diesem Tag vor 60 Jahren trat das Arbeiterkrankheitsgesetz in Kraft. Das Gesetz gestand Arbeitern zum ersten Mal in der Geschichte bei Krankheit einen Anspruch auf Unterstützung durch den Arbeitgeber zu, zunächst auf einen Zuschuss. Arbeiter, die wegen Krankheit nicht arbeiten konnten, bekamen früher Krankengeld von den Krankenkassen. Es war erheblich niedriger als der vorherige Lohn. Das Arbeiterkrankheitsgesetz verpflichtete die Arbeitgeber von jetzt an, die Beträge aufzustocken: zunächst auf 90 Prozent des Lohns ab dem dritten Fehltag, nach einer Gesetzesänderung 1961 auf 100 Prozent ab dem zweiten Fehltag – und zwar bis zu sechs Wochen lang.

Mit Motiven wie diesen unterstrichen die streikenden Metaller 1956/57 ihre Forderung. (Foto: IG Metall Zentralarchiv)

Metaller als Bahnbrecher

Ihren kranken Angestellten mussten die Arbeitgeber schon seit 1861 sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlen. Rund 100 Jahre wurden gewerbliche Arbeitnehmer gegenüber ihren Kollegen in den Büros ungleich behandelt. Dass das 1957 bis 1961 endlich aufhörte, hatten die Beschäftigten in der Produktion Metallerinnen und Metallern und der IG Metall zu verdanken. 1956/57 hatten mehr als 34 000 Metallarbeiter in Schleswig-Holstein in einem monatelangen Arbeitskampf einen Tarifvertrag über eine Lohnfortzahlung erstritten. 114 Tage hatten sie dafür gestreikt. Es war der längste Streik seit 1905 und der drittlängste der Bundesrepublik. Dieser Arbeitskampf setzte den Bundestag unter Druck, das Thema endlich anzugehen. Und so entstand 1957 das Arbeiterkrankheitsgesetz.


Happy End?

Seit 1994 sind die Ansprüche von Arbeitern und Angestellten für alle einheitlich im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Ein happy End? Zurzeit sieht es so aus. Das war aber nicht immer so. Die Arbeitgeber haben immer wieder mal versucht, die Lohnfortzahlung zu verschlechtern – um Kosten zu sparen. Vor allem in den 1990er-Jahren. So plädierten Verbandspräsidenten dafür, Karenztage einzuführen: In den ersten drei Tagen der Arbeitsunfähigkeit sollten die Beschäftigten kein Entgelt erhalten. Bei den Gewerkschaften stießen sie damit auf heftigen Widerstand. Aber in der letzten Phase der schwarz-gelben Koalitionsregierung unter dem CDU-Kanzler Helmut Kohl errangen sie einen Erfolg. 1996 wurde das Gesetz geändert: Kranke bekamen nicht mehr 100 Prozent ihres Nettolohns weiter, sondern nur noch 80 Prozent. Die Freude der Arbeitgeber war allerdings nur von kurzer Dauer. 1998, in dem Jahr, als die rotgrüne Regierung das Kabinett aus Union und FDP ablöste, wurde die Gesetzesänderung wieder gekippt. Seitdem gilt: voller Lohn bei Krankheit.

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