Lösung im Fall GZO erreicht – Mitbestimmung und Demokratie bei Enercon keine Selbstverständlichkeit

 

Lösung im Fall GZO erreicht – Mitbestimmung und Demokratie bei Enercon keine Selbstverständlichkeit

 

 

Der Betriebsrat von GZO und Geschäftsführung haben eine Betriebsvereinbarung über die Strafarbeitsplätze verfasst.

Diese soll zumindest vorsehen, dass es den gesundheitsgefährdenden und monotonen Brennarbeitsplatz vorerst nicht mehr geben soll. Die 5 strafversetzten IG Metall-Betriebsräte haben darüber hinaus einen Vergleich mit dem Arbeitgeber geschlossen. Sie werden nach diesem langen und belastenden Prozess nicht mehr an ihre Arbeitsplätze zurückkehren.

 

Wir erinnern uns: Im Frühjahr 2014 hatten die Kollegen bei GZO zusammen mit der IG Metall erstmals einen Betriebsrat gegründet. Der Arbeitgeber reagierte umgehend mit Einschüchterungen, Abmahnungen und Strafversetzungen der gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte. Anfang 2015 wurden drei Betriebsräte und zwei Nachrücker – erst zum Kokillenschleifen und schließlich zum Brennschneiden von Metallteilen im Außenbereich vor die Halle strafversetzt. Daraufhin zogen sie vor das Arbeitsgericht.

 

Der engagierte Einsatz für Mitbestimmung und Demokratie über mehrere Monate war nicht nur belastend für die 5 Kollegen, auch deren Familien und das Umfeld haben den Gegenwind spüren müssen. Dennoch: sie haben sich vom Arbeitgeber nicht einschüchtern lassen und um ihre Rechte gekämpft. Für diesen Einsatz und Mut verdienen sie den größten Respekt und alle Anerkennung. Auch allen Unterstützern aus der Region und der gesamten Republik gilt ein Dank für ihre öffentlich gezeigte Solidarität.

 

Nun hat der amtierende Betriebsrat von GZO dafür Sorge zu tragen, dass engagierte Kollegen zukünftig nicht mehr strafversetzt werden. Die Situation bei GZO verdeutlicht, dass eine Kultur der Mitbestimmung und Demokratie bei Enercon nach wie vor keine Selbstverständlichkeit ist. Vom Marktführer der Zukunftsbranche Windindustrie in Deutschland erwartet die IG Metall jedoch, dass auch dort geltende demokratische Rechte geachtet und eingehalten werden. Dafür wird die IG Metall weiter tatkräftig einstehen. Für einen konstruktiven Dialog mit Enercon ist die IG Metall weiterhin bereit.

 

10 Kommentare
  1. So ein Umgang mit den Menschen und dazu moch mit den eigenen Mitarbeitern ist echt peinlich . Die verantwortlich sollten sich wirklich schämen!!!!
    Ist ja leider nicht das erste mal das sowas vorkommt . Ich hoffe doch das es DAS LETZTE mal ist !
    „Wir wollen respektvoll und mit Achtung mit einander umgehen“ so oder so ähnlich
    steht es im Leitbild.Bitte auch mal an das halten was man vorgibt!
    Der Fisch stinkt immer vom Kopf ->vllt sollte man da auch mit Veränderungen und Verbesserungen anfangen.

    Grüße aus Süd

  2. Meiner Meinung nach ist alles beim alten geblieben. Die Gewerkschaftlich organisierten Mitglieder sind raus und das Karussell dreht sich weiter bei Enercon. Arbeitskollegen/innen und auch Leiharbeiter, die nicht der IGM angehören, sind von der Gewerkschaftsarbeit nicht überzeugt!

    • Die GL ist nicht überzeugt und der Betriebsradvorsitzende andere Kollegen glauben nur das was Sie sollen und haben keine eigene Meinung weil sie Angst haben um ihren Arbeitsplatz.

  3. Ich kann immer wieder nur auf das angepriesene Leitbild verweisen !
    Enercon sollte mit gutem Beispiel voran gehen und nicht mit Zwei gebrochenen Beinen hinterherhumpeln.
    Zeit das wir im Jahr 2016 ankommen.
    Es lohnt sich doch für alle, wenn endlich ale an einem Strang ziehen . Für Angestellte und Arbeitgeber .
    Gruß aus Süd

  4. Sehr geehrte Leser,
    das Verfahren bzw. die Verfahren sind doch insgesamt über Monate aufgebauscht worden. Es ging entgegen anderslautender Äußerungen des schlecht vorbereiteten Rechtsanwalts der Antragsteller aus Berlin, gerade nicht um die Einzelschicksale der „Helden der Arbeit“, sondern nur um eine sicher nicht ganz billige Kampagne der IG-Metall! Ganz offensichtlich will man ENERCON und die Betriebe in den Metalltarif zwingen. Dass dieser Tarif völlig unpassend ist, dürfte klar sein. Zwischen VW am oberen Ende der Lohnskala und dem kleinen Handwerksbetrieb in Ostfriesland gibt es sicher eine große Bandbreite und GZO zahlt für ungelernte Hilfsarbeiter sicher nicht schlecht!
    Selbstverständlich arbeitet der Betriebsrat nach Recht und Gesetz und ist sicher keine „Marionette“ der Geschäftsführung. Dazu hätte NDR und WDR den Betriebsrat ja auch mal fragen können. Aber das wurde von den „total objektiven“ Redakteuren wohl nicht einmal versucht!
    Im Kammertermin hat sich doch ganz eindeutig gezeigt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Beschäftigten mit dem Arbeitgeber GZO und den Arbeitsbedingungen in einer der modernsten Gießereien in Europa ganz zufrieden ist. Wer sich in einer Gießerei über schwere Arbeit beschwert, der sollte wohl tatsächlich besser eine andere Arbeit suchen.
    So hat dieses Possenspiel endlich ein Ende und den Arbeitgeber einige tausend Euro gekostet!
    Grüße aus dem Ruhrgebiet

    • Blablabla… Lässt euch mal neue Ausreden einfallen. Das wird ja langweilig immer dieselben Phrasen. Macht die Augen auf. Poliert euren Heiligenschein Zuhause oder am eurem Stammtisch.

  5. Schade, dass es nur ein Vergleich wurde, es wäre so schön, wenn unsere Gerichte Urteile verhängen würden Auge um Auge, Zahn um Zahn, soll heißen die Geschäftsführung hätte für dieselbe Zeit, die Arbeit machen müssen, welche sie den damaligen Arbeitnehmern auferlegt hatten…
    Dann würden sich mit Sicherheit so manche mehr Gedanken machen, wen sie, wohin, warum und wofür versetzen würden…

    Grüße aus Süd

    • Hallo Benjamin,
      ein Gericht kann und darf nur dann entscheiden oder „ein Urteil verhängen“, wenn das die Antragsteller auch wollen und sich das Verfahren nicht anderweitig erledigt. Gerade im Verfahren vor dem Arbeitsgericht soll während des ganzen Verfahrens eine gütilche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt werden (siehe § 57 Abs. II ArbGG). Hier war es doch offensichtlich so, dass die Antragsteller und der Arbeitgeber sich auf einen Vergleich verständigt haben. D. h. die Antragsteller haben sich am Ende „kaufen lassen“. Da bestätigt sich, dass es mitnichten um altruistische Motive ging, sondern am Ende wieder um ganz persönliche Befindlichkeiten, man könnte auch sagen egoistische Motive!
      Grüße aus dem Ruhrpott

      • Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach mal den Rand halten. Du kennst/kanntest nicht die örtlichen Begebenheiten daher kannst du dir kein Urteil über die Beweggründe der fünf Kollegen bilden, geschweige hast du das Recht dazu es zu tun. Die haben sich nicht „kaufen“ lassen. Wenn die Geschäftsführung glaubt einen Sieg errungen zu haben, liegen die gewaltig falsch, selbst wenn sie glauben das sie einen errungen haben. Das die Kollegen das Unternehmen verlassen hat ganz andere Gründe. Und wenn man es die wissen will, muss man diejenigen selbst fragen. Sie haben sich für die Kollegen eingesetzt die hinter denen standen, haben niemand was aufgezwungen, anders als andere es dargestellt habe. Sie haben nie im Sinn gehabt die Firma zu schaden, anders wie andere es dargestellt haben. Und sind nie auf den eigen Vorteil aus gewesen wie der derzeitige Betriebsrat. Denen tun diejenigen Kollegen leid,die hinter den fünf Kollegen standen und die Firma zum positiven verändern wollten. Die Art und Weise wie sich Enercon darstellen versucht und bisher dargestellt hat, ist in meinen Augen einfach erbärmlich und arm. Halten sich für so unfehlbar, großartig, unabhängig und vorbildlich, aber andererseits haben die Angst vor Kritik und von anderen verlassen zu werden

        • Hallo ,
          schöne Grüße an den BR vom GZO könnt ihr immer noch nichts.

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