Ausgliederung des Aufbaus oder – Es ist ja alles nicht so schlimm?

Ausgliederung des Aufbaus oder – Es ist ja alles nicht so schlimm?

 

Bereits 2013 wussten die Beschäftigten im Aufbau, dass ihr Arbeitsbereich ausgegliedert und in andere Firmen, in die WEC Site Services und WEC Installation GmbH übergehen sollen. Betroffen sind Beschäftigte in Mitte, Küste, Süd und Ost.

Die Ereignisse in den WEA’s überschlagen sich für die Betriebsräte und die Betroffenen. 

Betriebsuebergang_Beitritt

Für die Beschäftigten, die in die WEC Installation GmbH wechseln, haben die Betriebsräte überall inzwischen einen Interessenausgleich vereinbart. Der Zeitpunkt des Übergangs steht fest und der Arbeitgeber hat den Betriebsübergang bestätigt. Für die Beschäftigten bleibt alles beim Alten.

 

Schwieriger gestaltet es sich für die Beschäftigten, die in die WEC Site Services übergehen sollen. In zwei WEA’s finden in Kürze die ersten Gespräche zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber statt. In einer anderen WEA hat der Arbeitgeber angeblich noch keine konkreten Vorstellungen zur Umsetzung der Maßnahme und kann daher keinen Termin vereinbaren.

 

Umso merkwürdiger stößt auf, dass der Arbeitgeber anscheinend aktiv auf gerade diese Beschäftigtengruppe zugeht und versucht, mit ihnen Aufhebungsverträge und neue Arbeitsverträge abzuschließen. Natürlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht und soll es auch behalten, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber dies zu tun.

 

Dennoch möchten wir auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam machen:

 

  • Der Gesetzgeber hat geregelt, dass der bisherige Arbeitsvertrag automatisch mit allen Bestandteilen auf den neuen Betrieb übergeht.

 

  • Zum Arbeitsvertrag gehören auch ungeschriebene, aber bisher im Betrieb praktizierte Regelungen: z.B. als Arbeitszeit bezahlte An- und Abfahrt zur Baustelle, Beginn der Arbeitszeit am Betrieb, 4 Stunden bezahlte witterungsbedingte Wartezeit.

 

  • Mit einem Aufhebungsvertrag verzichtest du dauerhaft auf all diese Regelungen, auch wenn der neue Arbeitsvertrag gleichlautend ist.

 

  • Der Arbeitgeber verweist auf den in der Site geltenden Tarifvertrag, wonach z.B. die Fahrtzeit keine Arbeitszeit und als solche nicht zu vergüten ist. Aber aufgepasst: Deine bisherigen besseren Arbeitsbedingungen hebelt das nicht aus – die bleiben bestehen und du hast einen rechtlichen Anspruch darauf! Für den Arbeitnehmer gilt immer die für ihn günstigste Regelung!

 

  • Du bist auf keinen Fall kündbar, wenn du dich weigerst einen Aufhebungsvertrag und/oder einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben!

 

Die Fahrzeitregelung in der Site kann einen finanziellen Verlust von mehreren Hundert Euro im Monat bedeuten. Ist die Fahrzeit keine Arbeitszeit, heißt es oft montags noch früher los oder freitags später zu Hause, damit man möglichst viel von den täglichen 8 Stunden Arbeitszeit schafft. Schon jetzt wissen viele Kollegen zu berichten, dass sie Schwierigkeiten haben, ihre wöchentlichen 40 Stunden Arbeitszeit zu erreichen.

 

Wer seine Rechte als Arbeitnehmer dauerhaft schützen will, darf weder jetzt, noch nach dem Betriebsübergang einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.

 

windstaerke13_Betriebsuebergang

Hier gehts zum Infoblatt zum Thema Betriebsübergang

 

1 Kommentar
  1. Es ist so traurig, das es immer noch auf diesem Wege versucht wird! So ist es bei Enercon aber leider schon seit Jahren.. Schlagwort: Wir können ja auch Fremd vergeben..! Eigentlich ist es doch ein sehr schlechtes Bild für so einen „Weltkonzern“ mit der Angst und der Abhängigkeit der Mitarbeiter umzugehen! Aber da müssen erst die oberen aus der „Garage“ raus kommen!

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